Wer ein Studium an einer Hoch- oder Fachhochschule beginnt, sollte auch den eigenen Versicherungsschutz prüfen, denn nicht in jedem Fall ist ein Student über einen bestehenden Versicherungsschutz der Eltern gegen existenzielle Risiken abgesichert.

Auch ein Student kann sich nicht sicher sein, dass ihm ein Missgeschick passiert, bei dem er einen anderen schädigt. Zudem kann er auch selbst oder sein Eigentum, beispielsweise bei einem Unfall oder durch andere Risiken, zu Schaden kommen. Daher ist eine finanzielle Absicherung dieser und anderer Gefahren notwendig, damit nicht bereits in jungen Jahren die finanzielle Existenz bedroht ist.

In vielen Bereichen kann auch ein erwachsener Student in bestehenden Versicherungsverträgen der Eltern mitversichert sein. Es gibt jedoch Ausnahmen. Zudem sind nicht immer alle existenziellen Risiken durch eine Police der Eltern abgedeckt.

Unverzichtbarer Haftpflichtschutz

Zu den wichtigsten Absicherungen, die auch ein Student haben sollte, gehört die private Haftpflichtversicherung. Der Grund: Jeder, der einen anderen unter anderem fahrlässig schädigt, haftet laut Gesetz für den angerichteten Schaden in unbegrenzter Höhe mit seinem jetzigen und künftigen Einkommen und Vermögen.

Eine Privathaftpflicht-Police ersetzt nicht nur den entstandenen Schaden, sondern wehrt auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab. Haben Eltern eine solche Police, bleiben volljährige unverheiratete Kinder, auch wenn sie studieren, hier mitversichert, egal ob sie noch bei den Eltern wohnen oder nicht.

Allerdings gilt dies in der Regel nur, wenn es sich um die erste Ausbildung handelt: Ein erstes Bachelorstudium und ein unmittelbar angeschlossenes Masterstudium zählen in der Regel noch als Erstausbildung. Wer jedoch eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen und/oder bereits voll gearbeitet hat und dann erst ein Studium beginnt, benötigt einen eigenen Privathaftpflicht-Versicherungsvertrag.

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