Viele Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitgeber Schlüssel. Manche nehmen auch Arbeitsunterlagen mit nach Hause. Inwieweit nach einem Wochenendausflug für den Weg nach Hause, um diese Arbeitsutensilien zu holen, eine gesetzliche Unfallversicherung besteht, zeigt ein Gerichtsurteil.
Eine Arbeitnehmerin war nach einem privaten Ausflug zuerst nach Hause gefahren, um Arbeitsutensilien wie den Schlüssel zum Arbeitsplatz zu holen. In solch einem Fall steht diese Fahrt nur unter bestimmten Umständen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wie eine Gerichtsentscheidung belegt.
Eine Mitarbeiterin einer Kirchengemeindeverwaltung wurde bei einem Autounfall schwer verletzt, als sie von einem privaten Wochenendausflug zurück zu ihrer Wohnung fuhr, um dort verwahrte Arbeitsschlüssel und -unterlagen abzuholen. Diese benötigte sie für ihren direkt bevorstehenden Arbeitseinsatz bei der Eröffnung eines Gemeindezentrums.
Als die Verunfallte aufgrund ihrer Unfallverletzungen Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung forderte, lehnte die zuständige Berufsgenossenschaft die Anerkennung des Unfalls als Arbeits- oder Wegeunfall ab. Der Unfall hätte sich weder auf dem Weg zur Arbeitsstätte noch von dort zurück nach Hause zugetragen.
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