Den meisten Kfz-Fahrern ist bewusst, dass der Konsum von Alkohol oder Drogen die Fahrtüchtigkeit erheblich einschränken kann. Allerdings kann auch die Einnahme vieler Arzneimittel, darunter sogar rezeptfreier Medikamente, das Unfallrisiko drastisch erhöhen. Was es diesbezüglich zu beachten gibt.

Nicht immer lässt sich die Einnahme von Medikamenten vermeiden. Allerdings können mögliche Nebenwirkungen wie ein beeinträchtigtes Reaktions- und Wahrnehmungsvermögen das Unfallrisiko beim Autofahren drastisch erhöhen. Wer bedenkenlos rezeptpflichtige, aber auch frei erhältliche Arzneimittel einnimmt und sich dann ans Steuer setzt, gefährdet unter Umständen damit nicht nur sich und andere, sondern muss auch mit hohen Strafen rechnen.

Verschiedene rezeptpflichtige, aber auch rezeptfreie Medikamente können aufgrund ihrer Neben- oder Wechselwirkungen wie Sehstörungen, Übelkeit, Müdigkeit, Konzentration- oder Reaktionsproblemen die Fahrtüchtigkeit derart beeinträchtigen, dass das Unfallrisiko beim Autofahren deutlich erhöht ist. Wer aufgrund von eingenommenen Arzneimitteln solche Nebenwirkungen hat und dennoch ein Kfz fährt, kann wie bei einer Trunkenheitsfahrt je nach Umstand mit einem Bußgeld, mit Punkten im Fahreignungsregister, mit Führerscheinentzug bis hin zu einer Gefängnisstrafe bestraft werden.

Hat ein Kfz-Fahrer aufgrund einer medikamentenbedingten Fahruntüchtigkeit einen Unfall verursacht, erstattet zwar die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners. Nach der Schadenregulierung hat aber der Kfz-Versicherer das Recht, bis zu 5.000 Euro vom Unfallverursacher zurückzufordern (Regress). Wurde das Kfz, das der Unfallverursacher gefahren ist, beim Unfall beschädigt, kann zudem eine eventuell bestehende Vollkaskoversicherung die Schadenersatzleistung anteilig zu seinem Verschulden kürzen.

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