Mit einer Hausratversicherung kann man Ge- und Verbrauchsgegenstände im Haushalt gegen diverse Risiken wie Brand und Einbruch-Diebstahl versichern. Doch bei besonders wertvollem Inventar wie hochpreisigem Schmuck oder Teppichen reicht dieser Versicherungsschutz alleine oft nicht aus.

Wer ein wertvolles Gemälde, einen teuren Teppich oder auch kostbaren Schmuck oder andere Wertsachen in seiner Wohnung aufbewahrt, sollte prüfen, inwieweit die bestehende Hausratversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz bietet. So sind in einer Hausratpolice oft Entschädigungshöchst-Grenzen für solche hochpreisigen Dinge vereinbart, die teils weit unter dem tatsächlichen Wert liegen. Es gibt jedoch Spezialpolicen, die nicht nur den tatsächlichen Wert der Kostbarkeiten, sondern auch spezielle Risiken für Wertsachen, die nicht im Rahmen einer Hausratpolice abgedeckt werden, absichern.

Eine Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die durch versicherte Risiken wie Brand, Blitzschlag, Einbruch-Diebstahl, Sturm, Hagel und bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser am Haushaltsinventar entstanden sind. Zum Inventar zählen zum Beispiel Möbel, Elektrogräte, Teppiche und Lampen bis hin zu Kleidung und Geschirr. Bei einem versicherten Schaden übernimmt die Hausratpolice unter anderem die Reparaturkosten, oder sollte eine Reparatur nicht möglich oder unrentabel sein, den Wert, der nötig ist, um den zerstörten Gegenstand neu zu kaufen.

Damit der entstandene Schaden auch komplett erstattet wird, ist es notwendig, dass die vereinbarte Versicherungssumme auch dem Neuwert des gesamten Hausrats entspricht. Zwar sind auch Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen in der Hausratpolice versichert. Allerdings gibt es hier abweichend vom normalen Inventar einige Sonderregelungen. Wer solche Wertgegenstände zu Hause hat, sollte daher prüfen, inwieweit diese in der bestehenden Hausratversicherung hinsichtlich der Entschädigungshöhe im Schadenfall und der versicherten Risiken ausreichend abgesichert sind.

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