Ob einen Radfahrer, der wegen eines quer über den Radweg liegenden Erdkabels im Bereich einer Baustelle stürzt, ein Mitverschulden am Unfall trifft, hatte ein Gericht zu klären.

Radfahrer dürfen ebenso wie die Fahrer von Kraftfahrzeugen nur so schnell fahren, dass sie innerhalb der übersehbaren Strecke jederzeit anhalten können. Verstoßen sie gegen dieses Gebot, trifft sie im Fall eines Unfalls ein Mitverschulden. Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: 7 U 89/20).

Eine Frau war mit ihrem Fahrrad auf einem abschüssigen Radweg unterwegs, als sie im Bereich einer Baustelle wegen eines quer über der Straße liegenden Erdkabels stürzte. Für ihre bei dem Sturz erlittenen Verletzungen sowie die Schäden an ihrem Fahrrad machte sie das Bauunternehmen verantwortlich und verklagte dieses entsprechend.

Laut ihrer Argumentation hätten die Mitarbeiter des Bauunternehmens das Kabel entweder nicht quer über den Radweg verlegen dürfen oder zumindest vor ihm warnen müssen. Dieser Argumentation schloss sich das Hammer Oberlandesgericht an. Es warf der Frau aber vor, ihren Unfall in erheblichem Maße mitverschuldet zu haben.

Lesen Sie hier weiter:

https://www.versicherungsjournal.de/pressedienst/verbraucher/20020.html