Rauchmelder müssen mittlerweile bei allen 16 Bundesländern in Neubauten und in 15 Bundesländern auch in Bestandsbauten eingebaut sein – dies gilt auch bei Mietwohnungen. Daher sollten Vermieter und Mieter wissen, wer letztendlich für die Installation und Wartung verantwortlich ist.

Jedes Jahr sterben zwischen 300 und 400 Menschen durch Brände. Vor allem nachts ist ein Wohnungsbrand besonders gefährlich, weil im Schlaf der menschliche Geruchssinn kaum funktioniert. Ein Rauchmelder hilft, dass Betroffene frühzeitig die Gefahr erkennen können. Zwar besteht in Deutschland mittlerweile fast überall eine Rauchmelderpflicht in Neu- und Bestandsbauten, doch selbst wenn die Lebensretter bereits installiert sind, muss man sicherstellen, dass diese auch dauerhaft funktionieren. Je nach Bundesland ist für Mietwohnungen dafür entweder der Mieter oder der Vermieter verantwortlich.

Hierzulande müssen in Neu- und mit Ausnahme von Sachsen auch in Bestandsbauten Rauchmelder installiert sein. In Sachsen ist laut dem Forum Brandrauchprävention e.V. eine Nachrüstpflicht bei Bestandsbauten erst ab 2024 in Planung. Während in den meisten Bundesländern je Wohnung mindestens Rauchmelder in Schlafzimmern und Kinderzimmern sowie in allen Fluren, die als Fluchtwege dienen, installiert sein müssen, gibt es andere Bundesländer, die dies fast für alle Räume vorschreiben. Geregelt ist dies in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

So müssen in Berlin und Brandenburg alle Aufenthaltsräume mit Ausnahme der Küche mit entsprechenden Warngeräten ausgestattet sein. Eine detaillierte Beschreibung, was es bei der Rauchmelderpflicht je Bundesland zu beachten gibt, enthält das Webportal www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht des genannten Forums.

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