Im Schnitt muss ein Pflegebedürftiger deutschlandweit für das erste Jahr der stationären Pflege über 2.100 Euro monatlich aus der eigenen Tasche zahlen. Je nach Region können die Durchschnittskosten niedriger aber auch noch deutlich höher sein, wie eine Datenanalyse belegt.

Die jüngste Datenanalyse des Verbands der Ersatzkassen e.V. zeigt, dass es beim Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger im Schnitt für eine stationäre Pflege nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung selbst tragen muss, hohe regionale Unterschiede gibt. Je nach Pflegedauer muss ein Pflegebedürftiger in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt rund 17 bis 24 Prozent mehr für die stationäre Pflege aus der eigenen Tasche zahlen als ein Pflegebedürftiger im bundesweiten Durchschnitt. Gegenüber dem Bundesland mit dem durchschnittlich niedrigsten Eigenanteil sind es sogar zwischen 60 und 70 Prozent.

In regelmäßigen Abständen führt der Verband der Ersatzkassen e.V. (VDEK) eine Datenauswertung über die Kosten der stationären Pflege in Deutschland durch. Konkret wird untersucht, wie viel ein Pflegebedürftiger, der eine vollstationäre Pflege in Anspruch nimmt, trotz Leistungen der gesetzlichen (sozialen) Pflegeversicherung (SPV) zuzahlen muss. Grundlage der Auswertung sind die Vergütungsverträge, die der VDEK mit den Pflegeeinrichtungen abschließt und aus denen die aktuellen Vergütungssätze der jeweiligen Pflegeheime hervorgehen.

Bei den Ergebnissen handelt es sich um Durchschnittswerte. Jedes Pflegeheim kann nämlich unterschiedliche Kosten für den Pflegeaufwand, für Unterkunft und Verpflegung und für Investitionskosten wie Gebäudefinanzierung und Instandhaltungskosten des Pflegeheims verlangen. Das heißt, je nach Pflegeheim können sich die Kosten und damit auch der Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger entrichten muss, deutlich von dem in der Datenanalyse angegebenen Durchschnittswert deutschlandweit und auch je Region unterscheiden.

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