Eine aktuelle Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. verdeutlicht, dass der Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger für eine stationäre Pflege im Durchschnitt zahlen muss, weiter steigt.
Regelmäßig veröffentlicht der Verband der Ersatzkassen e.V., was Pflegebedürftige im Durchschnitt für eine stationäre Pflege trotz Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen müssen. Seit rund zwei Jahren liegt der Eigenanteil bundesweit bei über 2.000 Euro. Die Daten zeigen, dass trotz einer seit diesem Jahr eingeführten weiteren Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung der Eigenbetrag, den ein Pflegebedürftiger für die stationäre Pflege selbst zahlen muss, weiter gestiegen ist.
Seit 2017 haben sich die Pauschalleistungen der gesetzlichen (sozialen) Pflegeversicherung (SPV) für eine stationäre Pflege nicht verändert. Je nach Pflegegrad des Pflegebedürftigen wird ein Pauschalbetrag für die Pflege, Betreuung und medizinische Behandlung im Pflegeheim bezahlt. Pflegebedürftige, die stationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, erhalten auch in 2022 von der SPV monatlich 125 Euro bei Pflegegrad 1, 770 Euro bei Pflegegrad 2, 1.262 Euro bei Pflegegrad 3, 1.775 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.005 Euro bei Pflegegrad 5.
Neu ist ein ab 2022 eingeführter Zuschlag, der wie der jeweilige Pauschalbetrag direkt von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen an die Pflegeeinrichtung gezahlt wird. Der Zuschlag beträgt je nach bisheriger Dauer der stationären Pflege zwischen fünf und 70 Prozent des einrichtungs-einheitlichen Eigenanteil (EEE). Doch trotz dieses Zuschlages muss ein Pflegebedürftiger im bundesweiten Durchschnitt mit einem Eigenanteil von 2.133 Euro für das erste Jahr der Pflege rechnen, wie eine Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (VDEK) belegt.
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