Seit dem 1. Januar hat jeder gesetzlich Krankenversicherte ein Anrecht auf eine elektronische Patientenakte. Was dies konkret bedeutet.

Seit Jahreswechsel kann jeder gesetzlich Krankenversicherte von seiner Krankenkasse verlangen, dass seine Gesundheitsdaten in einer elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden. Das soll für mehr Transparenz bei der Behandlung und damit beispielsweise zur Vermeidung unnötiger Mehrfachuntersuchungen sorgen.

Bisher wurden wichtige Gesundheitsdaten eines Patienten, von Vorerkrankungen über Diagnosen bis hin zu Medikationsplänen und Therapien von den verschiedenen behandelnden Ärzten oft nur in Papierform an den Patienten oder an mitbehandelnde Ärzte weitergegeben. Mit der elektronischen Patientenakte (kurz ePA) sollen diese Daten digitalisiert und der Umgang damit wie die Weitergabe an Ärzte, Kliniken oder Therapeuten für eine notwendige Mit- oder Weiterbehandlung vereinfacht werden.

Alle gesetzlich Krankenversicherten können selbst bestimmen, ob sie die ePA – eine digitale Plattform, auf die per App zugegriffen werden kann – nutzen wollen und welche (Zahn-)Ärzte, Therapeuten, Kliniken oder Apotheken die Daten einsehen dürfen. „Statt einer Loseblattsammlung zu Hause oder einzelner Befunde in den Praxissystemen verschiedener Praxen haben Arzt und Patient alle relevanten Dokumente auf einen Blick sicher verfügbar. So können belastende Mehrfachuntersuchungen vermieden werden“, wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) betont.

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