Immer wieder kommt es vor, dass ein Verkehrsteilnehmer sich über einen anderen ärgert und deshalb abrupt vor diesem bremst. Wer für den so verursachten Auffahrunfall haftet, entschied kürzlich ein Gericht.
Eine Frau hatte ihr Auto abrupt abbremst, um den Fahrer eines hinter ihr fahrenden Lkws zu belehren. Sie haftet allein für einen dadurch verursachten Auffahrunfall. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz mit einem Urteil 2021 entschieden (Az.: 12 U 1518/21).
„Wer auffährt, ist schuld“, so eine weitverbreitete Meinung unter Verkehrsteilnehmern. Dass das nicht immer so sein muss, belegt die Entscheidung des Koblenzer Oberlandesgerichts. Nach einem Bericht des Deutschen Anwaltvereins hatte eine Frau sich über den Fahrer eines Lkws geärgert, der ihr ihrer Meinung nach die Vorfahrt genommen hatte. Doch anstatt sich nur zu ärgern und die Sache auf sich beruhen zu lassen, überholte sie den Lkw und bremste ihr Auto kurz darauf abrupt ab. Dadurch fuhr der Lastkraftwagen auf ihren Pkw auf.
Nach dem eingangs erwähnten Motto fühlte sich die Autofahrerin im Recht, als sie von dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Lkws den vollständigen Ersatz des ihr durch den Auffahrunfall entstandenen Schadens verlangte. Doch dem schloss sich das Koblenzer Oberlandesgericht nicht an. Es wies die Forderung der Klägerin als unbegründet zurück.
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