Ob es reicht, wenn man einen öffentlich zugänglichen Parkplatz nur einmal pro Jahr vom Laub befreit, verdeutlicht ein Gerichtsurteil.
Auf einem Parkplatz hatte sich eine laubbedeckte Matschschicht gebildet, eine Frau rutschte darauf aus. Die für den Parkplatz verantwortliche Kommune war der Ansicht, dass es aufgrund des Aufwands und der Lage des Platzes reicht, ihn grundsätzlich nur einmal jährlich vom Laub zu säubern. Das Landgericht Lübeck sah zwar ein Mitverschulden der Frau. Es befand aber auch, die Gemeinde habe den Umfang ihrer Reinigungspflicht verkannt.
Ende Oktober 2019 stürzte eine Frau auf einem öffentlichen Parkplatz in der Stadt Bargteheide. Sie rutschte auf einer Laubschicht aus, unter der sich eine Matschschicht gebildet hatte. Die Frau fiel auf Knie, Gesicht und Arm. Sie erlitt Prellungen, Hämatome und eine nicht dislozierte Radiusfraktur, die am selben Tag notfallmäßig mit einem Gipsverband versorgt wurde. Diesen musste sie für sechs Wochen tragen, eine Unterarmschiene für weitere drei Wochen.
Nach deren Abnahme Ende Dezember 2019 habe sie noch starke Schmerzen in der rechten Hand verspürt. Trotz Krankengymnastik sei der rechte Handrücken noch länger geschwollen gewesen, die Beweglichkeit deutlich eingeschränkt. Deshalb habe sie im Alltag Hilfe benötigt.
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