Bei einem Wohnortwechsel sollte ein Rentenbezieher auf alle Fälle seine neue Wohnadresse dem zuständigen Rentenversicherungs-Träger melden. Anderenfalls könnte es zur Einstellung der Rentenauszahlung kommen.
Zieht man als Rentner um und informiert den zuständigen Träger der Deutsche Rentenversicherung nicht zeitnah darüber, kann es sein, dass die Rentenzahlungen ausgesetzt werden. Das gilt selbst dann, wenn die Bankverbindung gleich geblieben ist.
Ein Umzug ist meist mit viel Arbeit und zahlreichen Formalitäten verbunden. So müssen diverse Unternehmen, bei denen man Kunde ist, wie Versicherer, Geldinstitute und Telefongesellschaften, aber auch Behörden und Institutionen wie das Einwohnermeldeamt, die Kfz-Zulassungsstelle und die Post über die neue Adresse informiert werden. Eine entsprechende Checkliste, wem man seine neue Wohnanschrift mitteilen sollte und was beim Umzug noch zu beachten ist, ist unter umziehen.de, einem Webportal der Deutschen Post abrufbar.
Wer eine gesetzliche Rente bezieht, darf zudem nicht vergessen, seine neue Postadresse zeitnah dem zuständigen Rentenversicherungs-Träger oder dem Rentenservice der Deutschen Post mitteilen. Dies gilt auch, wenn ein Rentenbezieher dauerhaft in ein Alters- oder Pflegeheim umzieht.
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