Wer als Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist, muss bei einer längeren krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit mit Einkommenseinbußen rechnen. Besonders hoch sind die Verdienstausfälle für Beschäftigte mit einem hohen Arbeitseinkommen.
In den ersten sechs Wochen einer Krankschreibung erhält ein Arbeitnehmer in der Regel eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Er hat in dieser Zeit üblicherweise fast keine Einkommenseinbußen. Danach hat ein gesetzlich krankenversicherter Arbeiter oder Angestellter Anspruch auf ein Krankengeld von seiner Krankenkasse. Dieses Krankengeld ist allerdings nicht nur zeitlich, sondern auch in der Höhe begrenzt. Dadurch kommt es je nach Arbeitsverdiensthöhe zu teils deutlichen Einkommenseinbußen.
Ist ein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit oder eines Unfalles krankgeschrieben, erhält er gemäß Entgeltfortzahlungs-Gesetz (EntgFG) eine bis zu sechswöchige Lohnfortzahlung durch seinen Arbeitgeber. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der betroffene Arbeitnehmer – dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte wie Mini-Jobber – mindestens seit vier Wochen vor der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitnehmer beschäftigt war.
Die Höhe der Lohnfortzahlung entspricht in weiten Teilen dem bisherigen Arbeitseinkommen. Details zur Arbeitgeber-Lohnfortzahlung enthält die herunterladbare Broschüre „Entgeltfortzahlung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Dauert die Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen, hat ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer Anspruch auf ein Krankengeld von seiner Krankenkasse, einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Krankengeld ist jedoch in der Höhe und auch in der Zahlungsdauer begrenzt.
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