Viele Bürger können ihren Ruhestand gar nicht erwarten. Allerdings erhöhen sich bis 2031 jedes Jahr – so auch 2021 – die Altersgrenzen, ab wann man frühestens bestimmte gesetzliche Altersrenten in Anspruch nehmen kann.

Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann eine gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen. Je nach Altersrentenart muss dafür auch ein gesetzlich festgelegtes Renteneintrittsalter erreicht worden sein. Seit 2012 erhöht sich dieses früheste Renteneintrittsalter für bestimmte Altersrenten jährlich schrittweise bis zum Jahr 2031 – 2031 erhält man beispielsweise frühestens mit 67 Jahren eine reguläre Altersrente.

Insgesamt gibt es verschiedene Arten der gesetzlichen Altersrente. Dazu gehören unter anderem die reguläre Altersrente (Regelaltersrente), die Altersrente für langjährig Versicherte sowie die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (auch als Rente ab 63 bekannt). Nur wenn man das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter (Altersgrenze) der jeweiligen Rentenart erreicht hat, kann man, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, erstmalig eine solche Rente beanspruchen.

Das Renteneintrittsalter wird für einige Altersrentenarten seit 2012 bis 2031 jedes Jahr schrittweise angehoben. Dies hat nicht nur Auswirkungen für alle, die eine abschlagsfreie Rente erstmalig beziehen wollen, sondern auch für einige, die wegen eines früheren Renteneintritts Rentenabschläge in Kauf nehmen. Wer nämlich in diesem Jahr, also 2021, 63 Jahre alt wird und eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen – diese ist frühestens mit 63 Jahren möglich – erstmalig beziehen möchte, muss höhere Abschläge in Kauf nehmen als jemand, der vor 2021 63 Jahre alt geworden ist.

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