Ein Gerichtsurteil zeigt, wie wichtig es ist, sich vor der Bestellung eine Ware, die von einem Monteur aufzubauen ist, zu vergewissern, dass man tatsächlich auch das Richtige beziehungsweise die passenden Maße bestellt hat.

Wer irrtümlich eine Duschkabine spiegelverkehrt bestellt, kann nicht darauf hoffen, dass der Händler für die Reparatur von Bohrlöchern aufkommt, die sein Mitarbeiter zu Beginn der Montage setzt, weil er den Fehler erst später bemerkt. So entschied das Amtsgericht München in einem Gerichtsstreit.

Ein Mann hatte online eine Glasduschkabine im Wert von 1.726 Euro in einer Maßanfertigung bei einem spezialisierten Händler bestellt.

Bei der Montage durch einen Mitarbeiter des Händlers stellte sich heraus, dass die Kabine seitenverkehrt bestellt worden war und daher nicht wie ursprünglich geplant eingebaut werden konnte. Der Monteur hatte bereits Löcher in die Wand gebohrt, als der Fehler entdeckt wurde.

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