Ein Flieger war über eine Stunde früher abgehoben, als das Reisebüro einem Urlauber in der Reisebestätigung mitgeteilt hatte. Deshalb zog der Mann vor das Düsseldorfer Landgericht.

Ein Flug, der um mehr als eine Stunde nach vorn verlegt wird, gilt als annulliert. Selbst wenn ein Reisender den Flug in Anspruch nimmt, hat er daher grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung. Das hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 11. April 2022 (22 S 352/19) entschieden.

Der Entscheidung lag der Fall eines Familienvaters zugrunde, der mit seiner Familie in den Sommerurlaub fliegen wollte. Wirklich reibungslos verlief die Reise jedoch nicht. Denn nachdem der Hinflug mehr als drei Stunden verspätet war, wurde der Rückflug um über eine Stunde vorverlegt.

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