Seit dem 1. Januar 2024 haben sich diverse Werte in der Sozialversicherung geändert. Damit steigen für manche Arbeitnehmer auch die Sozialabgaben.
In der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ist in 2024 einiges anders als in 2023. Dazu gehören unter anderem erhöhte Sozialversicherungs-Grenzwerte. Je nach Art legen die Werte beispielsweise fest, von welcher maximalen Gehaltshöhe von einem Arbeitnehmer Sozialversicherungs-Beiträge verlangt werden.
In den Verantwortungsbereichen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gab es zum Jahreswechsel einige Neuerungen. Dazu zählen unter anderem die Änderungen der Versicherungspflicht-Grenze und der Beitragsbemessungs-Grenzen (BBG).
Die Versicherungspflicht-Grenze, auch Jahresarbeitsentgelt-Grenze genannt, gibt an, ab welcher Gehaltshöhe ein Arbeitnehmer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln kann, sofern er die sonstigen Voraussetzungen erfüllt. Die BBG ist die Einkommensgrenze, aus der sich maximal die Beiträge der jeweiligen Sozialversicherung berechnen.
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