Letztes Jahr haben knapp 6,2 Millionen Bürger hierzulande eine gesetzliche Hinterbliebenenrente erhalten. Dass diese alleine in der Regel nicht ausreicht, um den Lebensstandard der hinterbliebenen Angehörigen zu sichern, verdeutlicht eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung.
Knapp 6,2 Millionen Bürger erhielten hierzulande Ende 2019 eine gesetzliche Hinterbliebenenrente von durchschnittlich 560 Euro. Allerdings gab es deutliche Unterschiede zwischen den Arten der Hinterbliebenenrenten und auch zahlreiche Anspruchsberechtigte, die aufgrund der Höhe ihres eigenen Einkommens keine Hinterbliebenenrente ausbezahlt bekommen haben.
Laut einer aktuellen Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hatten Ende 2019 aufgrund des Todesfalles eines Ehepartners oder Elternteils über 6,19 Millionen Hinterbliebene Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente. Die Durchschnittshöhe dieser gesetzlichen Hinterbliebenenrenten belief sich auf netto monatlich 556 Euro vor Steuern – also bereits abzüglich der in der Regel von Rentnern zu zahlenden Beiträge für die gesetzliche Kranken– und Pflegeversicherung, aber vor Abzug der möglichen Einkommensteuer.
Tatsächlich ausbezahlt wurde eine solche Rente jedoch an nur knapp 5,63 Millionen Hinterbliebene. Die übrigen 568.000 Hinterbliebenen hatten zwar die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Hinterbliebenenrente, aber aufgrund der gesetzlichen Anrechnung ihrer sonstigen Einkünfte wurde bei ihnen die Hinterbliebenenrente auf null gekürzt (Nullrenten). Prinzipiell gibt es verschiedene Arten einer gesetzlichen Hinterbliebenenrente, nämlich die kleine und große Witwen-/oder Witwerrente, die Erziehungsrente und die Voll- oder Halbwaisenrente.
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