Nicht für jeden Sturzunfall in einem Restaurant ist der Gastronomen verantwortlich, wie ein Gerichtsfall belegt.

Gäste eines Restaurants können nicht erwarten, auch vor Gefahren geschützt zu werden, auf die sie sich bei ausreichender Aufmerksamkeit ohne Weiteres selbst einstellen können. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden (7 O 264/23).

Eine Restaurantbesucherin hatte auf dem Weg zu der im Keller befindlichen Toilette die letzte Treppenstufe übersehen. Sie stürzte daher gegen eine Mauerkante. Dabei zog sie sich Verletzungen ihres Brustkorbs sowie eines ihrer Beine zu.

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