Wer hauptberuflich selbstständig tätig ist wie Unternehmer oder Freiberufler und über eine gesetzliche Krankenkasse freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss je nach Einkommen seit dem 1. Januar 2021 einen höheren Mindest- oder Höchstbeitrag zahlen.

Für einen Selbstständigen, der sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, berechnet sich der Versicherungsbeitrag dafür nach seinem Einkommen. Allerdings gibt es dabei eine Mindest- und Höchsteinkommensgrenze, das heißt, bei einem niedrigen Einkommen ist ein Mindestbeitrag und bei einem hohen Einkommen ein maximaler Höchstbeitrag zu leisten. Dieser Mindest- und Höchstbeitrag hat sich jeweils zum Jahreswechsel erhöht

Hauptberuflich selbstständig Tätige wie Freiberufler oder Gewerbetreibende können sich bei einer privaten Krankenversicherung krankenversichern oder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei einer Krankenkasse freiwillig gesetzlich krankenversichern. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung hängt bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung der Beitrag für eine Kranken- und Pflegeversicherung vom Einkommen ab.

Über eine Krankenkasse versicherte Selbstständige müssen bis auf Künstler den kompletten Krankenkassenbeitrag alleine tragen. Basis für die Berechnung des Krankenkassenbeitrages für Selbstständige sind das Einkommen, der allgemeine oder ermäßigte GKV-Beitragssatz und der individuelle Zusatzbeitragssatz der gewählten Krankenkasse. Allerdings gibt es für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige auch eine Mindest- oder Höchstbeitrags-Bemessungsgrundlage, also eine Mindest- oder Höchsteinkommensgrenze, nach der sich der Beitrag berechnet.

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