In Deutschland gibt es zwar keinen gesetzlich festgelegten Zeitpunkt, wann ein Reifenwechsel notwendig ist, dennoch gilt eine situative Winterreifenpflicht. Wer also mit Sommerreifen auf eis- oder schneebedeckten Straßen fährt, muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen.
Insbesondere aus Gründen der Sicherheit ist es als Pkw-Halter ratsam, rechtzeitig zum Herbstanfang von Sommer- auf Winterreifen zu wechseln. Denn eine für den Winter passende Bereifung minimiert die Gefahr von Unfällen auf eisigen oder schneebedeckten Straßen. Außerdem vermeidet man so, sich wegen einer falschen Bereifung ein Bußgeld einzuhandeln oder im Schadenfall sogar den Kaskoschutz zu verlieren.
Beim Wechsel der Sommer- auf Winterreifen wird gerne die Faustregel „von Oktober bis Ostern“ herangezogen – und das aus gutem Grund. Generell sollten Autobesitzer unabhängig von der genannten Faustregel laut Kfz-Experten spätestens dann auf Winterreifen umrüsten, wenn die Temperaturen längere Zeit unter sieben Grad Celsius liegen. Denn die Winterreifen sollten bereits montiert sein, um nicht vor einem plötzlichen Kälte- und Wintereinbruch überrascht zu werden – denn in Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht.
Konkret ist in Paragraf 2 Absatz 3a StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt, dass auf allen Rädern eines Autos, das auf öffentlichen Straßen gefahren wird, bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte“ Winterreifen montiert sein müssen. Wer dagegen verstößt, muss als Autofahrer mit einem Bußgeld von bis zu 120 Euro und als Kfz-Halter mit einer Strafe von 75 Euro rechnen. Außerdem droht beiden je ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister (FAER).
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