Ungeduld kann teuer werden. Das belegt eine Gerichtsentscheidung zu einem Unfall, bei dem ein Kfz-Fahrer bei zähfließendem Verkehr auf einer Autobahn schneller vorankommen wollte und dafür den Standstreifen benutzte.

Ein Fahrer eines Lkws benutze verbotswidrig den Seitenstreifen einer Autobahn. Dabei kollidierte er mit einem von einem Parkplatz kommend Pkw. Für die Folgen hat der Lkw-Fahrer voll einzustehen. Das hat das Landgericht Fulda mit Urteil (3 O 56/23) entschieden.

Ein Lkw-Fahrer hatte bei zähfließendem Verkehr auf einer Autobahn den Standstreifen als Fahrbahn benutzt. Dabei stieß er mit einem Pkw zusammen. Dessen Fahrer wollte von einem Parkplatz kommend auf die Autobahn auffahren.

Mitverschulden?

Der Kfz-Haftpflichtversicherer, bei dem der Lkw versichert war, ging von einem Mitverschulden des Pkw-Fahrers aus. Denn bei genügender Aufmerksamkeit hätte er den sich von hinten nähernden Lkw wahrnehmen und dessen Passieren der Parkplatzauffahrt abwarten müssen. Der Fahrer hafte daher auf jeden Fall aus der Betriebsgefahr des von ihm genutzten Autos.

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