Wer als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer wegen einer Krankheit oder eines Unfalles längere Zeit arbeitsunfähig ist, muss ohne eine private Zusatzabsicherung mit Einkommenseinbußen rechnen. Besonders hoch sind die Einbußen bei einem Gehalt von über 4.838 Euro.
Krankgeschriebene Arbeitnehmer erhalten in der Regel im Kalenderjahr maximal für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in voller Höhe des bisherigen Arbeitseinkommens. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ein Krankengeld. Die Dauer der Krankengeldzahlung ist jedoch begrenzt. Und auch die Höhe des Krankengeldes ist grundsätzlich niedriger als der bisherige Nettolohn. Besonders hoch sind die Einkommenseinbußen bei Gutverdienern.
Hierzulande ist im Entgeltfortzahlungs-Gesetz (EntgFG) geregelt, dass jeder Arbeitnehmer, der aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles nicht arbeiten kann, für längstens sechs Wochen von seinem Arbeitgeber in weiten Teilen das bisherige Arbeitseinkommen weiterbezahlt bekommt. Für diesen Anspruch auf Lohnfortzahlung muss der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber vor der Arbeitsunfähigkeit seit mindestens vier Wochen beschäftigt gewesen sein.
Informationen zur Lohnfortzahlung enthält die downloadbare Broschüre „Entgeltfortzahlung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Ist ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer länger als sechs Wochen im Jahr krankgeschrieben, erhält er im Anschluss zur Lohnfortzahlung ein Krankengeld von seiner Krankenkasse, dem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Krankengeld ist jedoch niedriger als das bisherige Einkommen und auch die Dauer des Bezuges ist begrenzt. Geregelt ist dies im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V).
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