Inwieweit einem Kfz-Halter eines Leasingfahrzeugs, der während der Laufzeit des Leasingvertrages einen Unfall mit dem Pkw hat, die vom Kfz-Versicherer des Unfallgegners bezahlte Wertminderung nach Ende des Leasingvertrages bei der fälligen Restzahlung anzurechnen ist, zeigt ein Gerichtsurteil.
Ein Leasinggeber ist dazu verpflichtet, einem Leasingnehmer eine ihm aus einem Schadenfall zustehende Entschädigungs-Leistung eines Kfz-Versicherers zugutekommen zu lassen, indem er diese bei Vertragsende auf einen vereinbarten Schadenersatz- oder Ausgleichsanspruch anrechnet. Das gilt auch für die Zahlung einer Wertminderung. So entschied kürzlich der Bundesgerichtshof in einem Gerichtsfall (Az.: VIII ZR 48/18).
Eine Rechtsanwältin hatte mit einem Leasingunternehmen einen Vertrag über das Leasen eines Pkws abgeschlossen. Die Laufzeit betrug drei Jahre. Als Restwert des Fahrzeugs wurde ein Betrag von rund 56.000 Euro netto vereinbart.
Etwas mehr als ein Jahr später wurde das Auto bei einem von einem Dritten verschuldeten Unfall beschädigt. Die Reparaturkosten sowie eine Wertminderung in Höhe von 5.500 Euro wurden vom Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers an das Leasingunternehmen ausgezahlt.
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