Letztes Jahr haben mehr rechtsschutzversicherte Bürger als sonst eine Rechtsberatung in Anspruch genommen. Besonders zwei Rechtsbereiche waren davon betroffen, wie aktuelle Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. belegen.

Noch nie haben so viele Personen, die über eine private Rechtsschutz-Versicherung abgesichert sind, eine telefonische Rechtsberatung bei ihren Versicherern angefordert als letztes Jahr. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Wie auch das Jahr zuvor bezogen sich die meisten Beratungsanfragen auf das Vertrags- und das Arbeitsrecht.

Wer bei Konflikten sein Recht mittels eines Anwaltes oder auch eines Gerichtsverfahrens durchsetzen will, ohne dass er Angst vor teuren Anwalts- und sonstigen Prozesskosten haben muss, kann mit einer passenden privaten Rechtsschutz-Versicherung vorbeugen. Derzeit bestehen über 23 Millionen Rechtsschutz-Versicherungsverträge. Rein statistisch ist damit mehr als die Hälfte aller Haushalte in irgendeiner Form rechtsschutzversichert.

Solche Policen gibt es für verschiedenste Rechtsbereiche. Sie übernehmen im Versicherungsfall die Anwalts- sowie Gerichts- und sonstigen Prozesskosten, und, sofern vereinbart, auch die Kosten für eine Mediation – ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren – entsprechend den Vertragsvereinbarungen. Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten ihren Kunden zudem vorab auch eine rechtliche Einschätzung mittels einer anwaltlichen Telefonberatung – und die wird häufig in Anspruch genommen, wie aktuelle Daten belegen.
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