Ob ein Kunde vom Inhaber eines Gartencenters einen Schadenersatz und ein Schmerzensgeld verlangen kann, wenn er über einen im Laden ausgelegten Bewässerungsschlauch stürzt und sich dabei verletzt, hatte ein Gericht zu klären.

Eine Frau war in einem Gartencenter über einen auf dem Boden liegenden Bewässerungsschlauch gestürzt. Sie hat in der Regel keinen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem Betreiber des Geschäfts. Das hat das Amtsgericht München mit einem veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 122 C 9106/19).

Eine Frau hatte ein Gartencenter besucht und war dabei über einen am Boden liegenden Bewässerungsschlauch gestolpert. Nach eigenen Angaben hatte sie den Schlauch zwar bemerkt und wollte vorsichtig über ihn hinwegsteigen. In diesem Moment zog jedoch ein Angestellter, der gerade Pflanzen goss, daran, ohne auf sie zu achten. Dadurch habe sich der Schlauch leicht angehoben und sich in einer ihrer Sandalen verfangen.

Bei dem dadurch ausgelösten Sturz verletzte sich die Frau. Für die Folgen machte sie den Betreiber des Gartencenters verantwortlich. Ihrer Meinung nach hätte der Sturz nämlich durch eine Sicherung des Werkzeugs sowie durch umsichtiges Verhalten des ihn nutzenden Mitarbeiters verhindert werden können. Sie verklagte den Betreiber daher auf Zahlung von Schadenersatz sowie eines Schmerzensgeldes. Ohne Erfolg. Das Münchener Amtsgericht wies die Klage der Rentnerin als unbegründet zurück.

Lesen Sie hier weiter:

https://www.versicherungsjournal.de/pressedienst/verbraucher/19003.html