Ist die in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert der damit abgesicherten Gegenstände, kann dies im Schadenfall für den Geschädigten extrem kostspielig werden.

Wer eine Sachversicherung wie eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung neu abschließt oder bereits hat, sollte darauf achten, dass die in der Police vereinbarte Versicherungssumme auch dem Wert der versicherten Sachen entspricht. Denn ist die Versicherungssumme niedriger oder auch höher, kann dies für den Versicherten finanzielle Nachteile mit sich bringen.

Die Versicherungssumme ist bei einer Hausrat- und einer Wohngebäudeversicherung so zu wählen, dass bei einem Totalschaden der versicherten Gegenstände diese wieder neu angeschafft werden können, anderenfalls kann dies für den Policeninhaber (Versicherungsnehmer) teuer werden. Eine Hausrat-Police übernimmt beispielsweise die Kosten, um den Hausrat, der durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Einbruch-Diebstahl, Raub oder bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser beschädigt wurde, zu reparieren oder neu anzuschaffen.

Eine Gebäudeversicherung wiederum zahlt unter anderem die Reparaturkosten, wenn es zu Schäden am Gebäude oder an Gebäudeteilen wie Wänden oder Dach durch Brand, Sturm, Hagel oder Blitzschlag gekommen ist.

Lesen Sie hier weiter:

https://www.versicherungsjournal.de/pressedienst/verbraucher/20232.html