Wann ein Hobbysportler Anspruch auf einen Schadenersatz sowie Schmerzensgeld hat, wenn er gefoult und dabei schwer verletzt wird, verdeutlicht ein Gerichtsurteil.
Ein Fußballspieler, der vorsätzlich ein grobes Foul im Sinne der Regeln des Deutschen Fußballbundes begeht, haftet in vollem Umfang für die dadurch hervorgerufenen Verletzungen seines Gegenspielers. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden (7 U 214/19).
Ein Fußballspieler ist bei einem Punktspiel der Kreisklasse in der achten Spielminute von einem Verteidiger der gegnerischen Mannschaft brutal von den Beinen geholt worden. Dabei erlitt er eine offene Unterschenkelfraktur.
Wegen deren Folgen verklagte er den Verteidiger auf Zahlung von Schadenersatz sowie eines Schmerzensgeldes. Er wollte außerdem festgestellt wissen, dass der Beklagte dazu verpflichtet sei, ihm auch zukünftige durch den Vorfall entstehende Schäden zu ersetzen.
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