Immer wieder kommt es vor, dass bei Führerscheininhabern insbesondere nach wiederholten Verkehrsverstößen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird. Ein Gericht stellte klar, wann eine solche Maßnahme gerechtfertigt ist.

Bringt ein Führerscheininhaber trotz Anordnung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (kurz MPU und umgangssprachlich Idiotentest) nicht fristgerecht bei, kann daraus auf seine fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen werden. Dies gilt jedoch nur, sofern die Anordnung zur MPU rechtmäßig erfolgte. Dies ist einem vom Verwaltungsgericht Koblenz veröffentlichten Beschluss (Az.: 4 L 487/20.KO) zu entnehmen.

Ein Autofahrer hatte innerhalb von knapp 18 Monaten zweimal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Zudem hatte er einmal ohne den Gegenverkehr zu beachten einen Überholvorgang eingeleitet und sich einmal unter Alkoholeinfluss ans Steuer seines Fahrzeugs gesetzt. Auf diese Weise hatte er sich in der Flensburger Fahreignungsregister (FAER) fünf Punkte eingehandelt.

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