Wie hoch ein pauschaler Toleranzabzug sein muss, wenn eine Zivilstreife der Polizei laut dem nicht geeichten Tacho des Einsatzfahrzeuges einen Autofahrer bei einem Geschwindigkeitsverstoß ertappt, um das Strafmaß festzulegen, hatte ein Gericht zu klären.
Ein Polizeifahrzeug, das über keinen geeichten Tacho verfügt, hatte einen Geschwindigkeitsverstoß durch Nachfahren ermittelt. In diesem Fall wird ein pauschaler Toleranzabzug von 20 Prozent der Sache nicht gerecht. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, so das Kölner Oberlandesgericht in einem Beschluss (Az.: 1 RBs 254/21).
Das Amtsgericht Gummersbach hatte ihn daraufhin zur Zahlung einer Geldbuße von 185 Euro verurteilt. Gegen den Beschuldigten wurde außerdem ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats verhängt.
Lesen Sie hier weiter:
https://www.versicherungsjournal.de/pressedienst/verbraucher/20294.html