Ob ein Autofahrer, der bei Dunkelheit an einer unübersichtlichen Stelle mit einem umgestürzten Baum kollidiert, Anspruch auf Schadenersatz von der Institution wie Kommune, Bundesland oder Bund hat, die für die Verkehrssicherheit der Straße verantwortlich ist, wurde vor Gericht geklärt.

Ein Autofahrer, der bei Dunkelheit auf einer Landstraße gegen ein hinter einer Kurve liegendes Gehölz fährt, ist in der Regel selbst für die Folgen des Unfalls verantwortlich. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor (Az.: 5 O 77/20).

Ein Mann war nachts mit dem Auto seines Vaters auf einer Landstraße unterwegs, als er unmittelbar nach dem Durchfahren einer Rechtskurve gegen einen quer über die Fahrbahn liegenden umgestürzten Baum stieß. Den bei dem Unfall entstandenen Schaden in Höhe von knapp 4.600 Euro wollte der Kfz-Halter, also der Vater des Autofahrers, vom Land Nordrhein-Westfalen ersetzt haben und reichte eine entsprechende Gerichtsklage ein.

Seine Forderung begründete er vor Gericht damit, dass das Bundesland für den Erhalt der Straße sowie für die Straßenbäume verantwortlich sei. Dieser Verpflichtung sei man nicht gerecht geworden. Denn bei einer ordnungsgemäßen Kontrolle hätten die Landesbediensteten erkennen müssen, dass sich der seinem Sohn zum Verhängnis gewordene Baum offenkundig in einem schlechten Zustand befunden und die Gefahr bestanden habe, dass er auf die Straße stürzen könnte. Diese Gefahr habe sich letztlich verwirklicht.

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